Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) plant eine gesetzliche Pflicht für kommunale Wärmeplanung für Kommunen ab einer Größe von ca. 10.000 – 20.000 Einwohner.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Sie ist als integraler und eigenständiger Teil der kommunalen Energieleitplanung zu verstehen, mit dem Ziel einen Plan zur Umsetzung einer effektiven, effizienten und nachhaltigen Wärmeversorgung zu erstellen.
Typischerweise beinhaltet die kommunale Wärmeplanung eine umfassende Analyse des Wärmebedarfs in einem bestimmten Gebiet, einschließlich der Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie der öffentlichen Einrichtungen. Auf dieser Grundlage wird ein Pfad entwickelt, um die Wärmeversorgung auf möglichst regenerative Weise (z.B. Solarenergie, Geothermie, Biomasse (Pyrolyse!), etc.) bereitzustellen.
Durch eine umfassende kommunale Wärmeplanung tragen lokale Behörden dazu bei, die Energiewende voranzutreiben und die Klimaschutzziele zu erreichen. Gleichzeitig führt dies zu einer verbesserten Energieversorgung, höheren Energieeinsparung und einer besseren Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger.
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