Gemäß dem Pariser Klimaabkommen dürfen nicht mehr klimaschädliche Gase ausgestoßen werden, als der Atmosphäre durch sog. Kohlenstoffsenken entzogen wird. Diese Treibhausgas-Neutralität kann nur erreicht werden, wenn entsprechende Emissionen reduziert werden.

In der Praxis besteht das Problem darin, Kennzahlen und Benchmarks zu finden bzw. festzulegen, anhand derer dieses Gleichgewicht gemessen werden kann. Konkret also die Frage: „Wie kann beurteilt werden, welche Emissionen gerechtfertigt sind, weil sie von Kohlenstoffsenken aufgenommen werden?“

Verschiedene Literaturquellen ziehen hierfür z.B. eine Kennzahl heran, die die Emissionen je m²-Gebäudefläche als Führungsgröße verwendet oder aber Emissionen je Person.

Die Schwierigkeit besteht in der Quantifizierung, bei welchem Wert das Treibhausgas-Gleichgewicht eingehalten bleibt.

Ein weiterer Punkt ist, ob CO2-Neutralität im Betrieb (also der laufende Energieverbrauch) oder im gesamten Lebenszyklus (also Errichtung/Betrieb/Rückbau) erreicht werden soll (siehe DGNB: https://www.dgnb.de/de/aktuell/pressemitteilungen/2018/klimaschutz-rahmenwerk )

Was bedeutet das konkret für Ihr Gebäude oder Projekt? Wie viele klimaschädliche Emissionen verursachen diese und wie lassen sie sich reduzieren? Wir beraten Sie gern!